Das Gut

Kuppentini 1235-1730

Lehngut im Kreise Parchim, wurde urkundlich schon 1235 genannt, als der dortigen Kirche vom Bischof Brundward von Schwerin ihr Pfarrbesitz bestätigt wurde. Seit 1271 sitzen die v. Preen als weriesche Vasallen auf Kuppentin, später ist dieses an die Cursen gekommen und durch eine Erbtochter derselben („Cursen dochter“ wohl Kruse’sche Erbjungfer) an die v. Restorff. Nach dem Aussterben von deren Kuppentiner Linie im Jahre 1504 ging das Gut vorübergehend zurück an die Herzöge Balthasar und Heinrich, kam dann aber von Ende des 16. Jahrhunderts an wieder in den Besitz der Restorffs. An Kuppentin hatten außerdem die v. Weltzien und die v. Dessin auf Daschow verschiedene Anrechte (letztere 4 Hufen), die sie bis zum Restorffschen Konkurse von 1732 behielten.

Kuppentin 1730-1812

Der Dessinsche Anteil ging mit Daschow bereits 1730 in den Randbesitz von Bernd Ulrich v. Pressentin (1700 -1767) – sein Bruder Johann Wilhelm war mit Elisabeth v. Dessin verheiratet – über, welcher das Hauptgut Kuppentin für 6150 Rthl. erstand und das ganze Gut konsolidierte. Nach seinem Tode im Jahre 1769 geht dieses auf den Sohn Georg Christoph v. Pressenlin auf Daschow über, der 1771 den Lehnseid leistete. Dieser erwirbt mit lehnsherrlichem Konsens vom 4. Februar 1799 auch den Penzlin-Neuhofer Anteil von Kuppentin für 10 000 Reichsthaler hinzu. (Penzlin und Neuhof von etwa 1700 -1760 im Besitz der Familie v. Lützow, wurde durch den Pächter von Vollrathsruhe Souhr vor Gericht als Meistbietendem erstanden. Das Zubehör von Kuppentin überließ er anschließend an Georg Christoph v. Pressentin, der damit am 21. Juli 1800 belehnt wurde.
Dieser Anteil bestand urkundlich aus:
1. Zwei Bauemstellen,
2. dem Dorfkrug,
3. der Wasser- und Windmühle,
4. einem Katen, „den der Herr Lieutenant v. Lützow gegenwärtig inne hat“, und
5. einem Hinterkaten zur Hälfte.
Nach dem Ableben von Georg Christoph v. Pressenlin im Jahr 1802 – beigesetzt in Kuppentin -empfängt das Lehn in gleicher Weise wie Daschow sein Bruder Bernd Ulrich v. Pressenlin zu Schlesin und dieser verkauft das Gut mit lehnsherriichem Konsens vom 21. Juni 1805 an die Erbjungfer Charlotte v. Pressenlin, Georgs zweite Tochter, deren Ehemann Ncolaus-WSieim Samuel v. Freyburg, Besitzer von Radepohl, 1806 sodann als Lehnsmann angenommen wurde. Nachdem dieser bereits 1807 gestorben war, heiratete Charlotte v. Freyburg geb. v. Pressentin zum 2. Mai und zwar am 18. Juni 1811 Herrn Dr. August Dietrich Bade, jedoch nachdem sie bereits 1812 das Zeitliche gesegnet hatte, verkauften die Erben im Jahre 1821 den Besitz an Ernst v. Blücher (a. d H. Teschow) für dessen Bruder Helmuth v. Bücher.
Die ältere Schwester, Erbjungfer Wilhelmine v. Pressentin, erwarb von ihrem Onkel Bernd Ulrich v. Pressentin das Gut Daschow im Jahre 1805, nachdem sie sich 1797 mit Georg Gustav v. Hartwig verheiratet hatte. Das Gut Daschow erbte ihr einziger Sohn Wilhelm F. K. v. Hartwig, der 1823 den Lehnseid leistete. Der vorerwähnte Dr. August Dietrich Bade heiratete, nachdem seine erste Frau gestorben war, die Nichte seiner verstorbenen Frau, Georgine v. Hartwig aus Daschow.

Kuppentin nach 1821

Helmuth v. Blücher (geb. 18. Juni 1797) leistete am 26. Okt. 1821 den Lehnseid. Er starb aber jung im Alter von 31 Jahren am 3. Juni 1828. Kuppentin fiel durch Erbfolge an den älteren Bruder, Landrat Hans v. Blücher (* 8.8.1789,15.2.1861), und von diesem erwarb am 17. Okt. 1829 der vier Jahre jüngere Bruder, Klosterhauptmann zu Malchow und Landrat für das Herzogtum Schwerin, Ernst v. Blücher (* 26.4.1793,126. 8.1863) den Besitz.

Zunächst war dann das Gut an Jobst Heinrich v. Bülow (ein Sohn des Gottlieb Friedenreich v. Bülow und seiner Frau Johanna Wilhelmine geb. v. Pressentin), verheiratet in I. Ehe mit Charlotte v. Bülow, in 2. Ehe mit Marie v. Blücher a. d. H. Bobbin-Quitzenow, verpachtet, bis dieser dann das Gut seines Vaters in Wamckow im Jahre 1847 übernehmen konnte.

Mit dem Tod von Ernst v. Blücher im Jahr 1863 ging das Gut auf dessen Sohn, den Kammerherm Schloßhauptmann Gustav v. Blücher (* 5.5.1822,110.6.1892) über, der es bereits seit 1849 von seinem Vater gepachtet hatte.

Die Söhne Kart (* 12.3.1851,19.3.1933, unverheiratet) und Ernst (* 29.5.1854,112.5.1930) erben Kuppentin von ihrem Vater. Karl bewirtschaftet das-Gut. Ernst, Großherzoglicher Drost, und seine Ehefrau Marie, geborene v. Schalburg haben zwei Töchter und einen Sohn Helmuth (* 8. Juli 1894), jedoch fällt dieser jung im I. Weltkrieg bei Kowno am 9. Aug. 1915. Er wäre der Erbe von Kuppentin geworden.

Als Helmuth v. Blücher fiel, ging das Gut auf seinen Vetter Emst-August v. Blücher (* 6.7.1886, 127.4.1976) über. (Die Großväter des gefallenen Helmuth und des Emst-August v. Blücher waren Brüder.) Emst-August v. Blücher bewirtschaftet Kuppentin bis 1945 und stirbt im Alter von 90 Jahren in Brasilien. Mit seiner 1. Frau hatte er zwei Töchter, Gudrun stirbt bereits im Alter von 23 Jahren, am 25. Juli 1945, Irmingard v. Blücher (* 18. Juni 1924) hat Herrn Robert E. McLees geheiratet und lebt in San Salvador.

Im Jahr 1920 wird die Größe des Gutes mit 557 ha angegeben, davon 477 ha Acker, 34 ha Wiese und 33 ha Wald, im Jahr 1935 mit 463 ha insgesamt.

Nach Verkauf/Vererbung von Daschow und Kuppentin gab es ein sogenanntes Compatronat für die Kirche in Kuppentin, d. h. die Besitzer der Güter Kuppentin, Daschow und Penzlin teilten sich das Patronat. So waren das z. B. vor ca. 100 Jahren die Familien v. Hartwig (Daschow), v. Blücher (Kuppentin) und Seeler (Penzlin). Kuppentin gehörte zur Präpositur Plau der Parchimschen Superintendentur.